Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat in seinem Methodenpapier[i] einen Versuch unternommen, „Qualität im Gesundheitswesen“ zu definieren.

Jeder kann, wenn er denn einige Regeln einhält, ein Konzept so definieren wie er es für richtig und praktisch hält. Er kann auch eine Bezeichnung dafür wählen, die ihm gefällt. Dabei sollte jedoch dreierlei beachtet werden:

  1. Die definitive Beschreibung eines Konzeptes sollte in sich logisch und nachvollziehbar sein und nur solche Begriffe verwenden, die selbst bereits definiert sind oder sich unmissverständlich aus der Gemeinsprache ergeben.
  2. Fach- und Normalsprachen müssen bei der Wahl einer Bezeichnung berücksichtigt werden. Gewisse Verschiebungen in Nuancen sind manchmal unumgänglich. Wird die Bezeichnung „Qualität“ verwandt, sollte die Definition in der Fachsprache beachtet werden.
  3. Der Praxistest muss bestanden werden.

Ich glaube, dass die Anwendung des fachlichen Qualitätsbegriffes auf die Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung sehr gut möglich ist und ich sehe keinen Grund, die international und in Fachkreisen anerkannte Definition zu verlassen. Wir sollten die Vorteile der neueren Qualitätskonzeption für die Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung endlich erschließen. Insbesondere für die Arbeit des IQTiG könnte das sehr fruchtbar sein.

Das wäre zu untersuchen. Lies den gesamten Beitrag

[i] Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen Methodische Grundlagen V1.1 Stand: 15. April 2019 https://iqtig.org/dateien/dasiqtig/grundlagen/IQTIG_Methodische-Grundlagen-V1.1_barrierefrei_2019-04-15.pdf, zuletzt abgerufen 2021-02-05

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